Wie hoch ist die Vorautorisierung in Österreich?

Der bei der Abholung des Mietfahrzeugs fällige Betrag für die Vorabautorisierung wird wie folgt berechnet:
Der Mietpreis für das Fahrzeug* + 200 EUR (oder ggf. der entsprechende Betrag in Ihrer Landeswährung) MINUS eventueller Betrag, den Sie bei einer „Jetzt bezahlen“-Buchung bereits beglichen haben).

* Der „Mietpreis des Fahrzeugs“ beinhaltet die Kosten für die Anmietung sowie alle bestellten optionalen Extras und wird zu Beginn der Anmietung auf Grundlage der beabsichtigten Mietdauer berechnet. Um jeden Zweifel auszuschließen, ist der von Ihnen im Zusammenhang mit der Fahrzeuganmietung (einschließlich etwaiger optionaler Extras) fällige Betrag bei „Bezahlung an der Mietstation“ Teil der Vorabautorisierung und wird Ihnen am Ende der Mietdauer in Rechnung gestellt (unter Verwendung der für die Vorabautorisierung bereitgestellten Karte, sofern nicht anders vereinbart).

** Wenn Sie von unserem Angebot „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ Gebrauch machen, reduzieren wir die 200 EUR (oder ggf. den entsprechenden Betrag in Ihrer Landeswährung) um den Betrag, den wir Ihnen für „Tankfüllung im Voraus bezahlen“ berechnen.
Die 200 EUR (oder ggf. der entsprechende Betrag in Ihrer Landeswährung) sind in der Vorabautorisierung enthalten, falls wir Ihnen am Ende der Anmietung Folgendes in Rechnung stellen müssen:

i. Kosten für das Auftanken des Fahrzeugs (sofern relevant);
ii. zusätzliche Mietgebühren, wenn Sie das Fahrzeug oder optionale Extras nicht am Ende der vereinbarten Mietdauer [oder an der vereinbarten Rückgabestation] zurückgeben;
iii. etwaige zusätzliche Gebühren oder Bußgelder, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs entstehen (über die wir vor der Rückgabe des Fahrzeugs informiert wurden, darunter beispielsweise Gebühren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen); und/oder
iv. Kosten, die durch die Überschreitung etwaiger Kilometerbegrenzungen entstehen.
Wenn die von uns verlangte Vorabautorisierung die Ihnen entstehenden Kosten nicht abdeckt, werden wir Sie um eine weitere Zahlung der zusätzlich geschuldeten Beträge bitten.

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